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Im Trauerfallstehen wir Ihnen in Leipzig persönlich zur Seite

Im Sterbefall ist nicht nur die Entscheidung über eine Bestattung zu treffen. Als Unternehmen der Dienstleistungsbranche haben wir ein breites Aufgabenspektrum zu erfüllen. Wir, als Bestattungsunternehmen, versuchen Ihnen Trost zu spenden und Ihnen in der schwierigen Situation pietätvoll und einfühlsam zu begegnen.

Angehörige von Verstorbenen haben individuelle Vorstellungen von einer Beisetzung. Diesen Eigenheiten verschaffen wir den nötigen Raum mit einer stilvollen und würdigen Bestattung.

Unser Bestattungshaus in Leipzig begleitet Sie als Angehörige vorm Eintreten des Trauerfalls bis zur Beerdigung und natürlich auch danach. Es gehört zu unserem Berufsethos, Ihnen die Möglichkeit zu geben, angemessen Abschied zu nehmen. Auch die vielen organisatorischen Aufgaben und Formalitäten, die im Trauerfall zeitnah erledigt werden müssen, möchten wir Ihnen abnehmen.

Im Trauerfall sind diese Schritte zu tätigen:

Erste Maßnahmen:

Bei Eintritt des Sterbefalls in der Wohnung/zu Hause

  • rufen Sie zuerst den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst (bundesweit einheitlich 116 117) an,
  • halten Sie den Personalausweis des/der Verstorbenen bereit,
  • rufen Sie nach Erhalt des Totenscheins durch den Arzt den Bestatter an

Bei Eintritt des Sterbefalls im Krankenhaus oder Heim

  • übernimmt das Personal die erforderlichen Benachrichtigungen,
  • stellt ein Arzt den Totenschein aus,
  • rufen Sie den Bestatter an, wenn Krankenhaus oder Heim keine andere Verfügung erhalten haben

Bei Eintritt des Sterbefalls durch einen Unfall, ein Verbrechen oder Suizid

  • verständigen Sie sofort die Polizei (110),
  • rufen Sie den Bestatter an
Überführung
  • Nach der Feststellung des Todes durch einen Arzt überführen wir den Verstorbenen zum Friedhof.
  • Ist der Tod im häuslichen Umfeld eingetreten, vereinbaren wir mit Ihnen den Zeitpunkt der Überführung. In den meisten Bundesländern haben Sie laut Gesetz bis zu 36 Stunden Zeit, sich von Ihrem Verstorbenen zu Hause zu verabschieden.
  • Ist Ihr Angehöriger in einer anderen Einrichtung verstorben, klären wir mit der jeweiligen Institution und Ihnen den Zeitpunkt der Überführung in unser Bestattungsunternehmen.
Halten Sie für das Trauergespräch nachfolgende Unterlagen bereit:
  • Personalausweis des/der Verstorbenen
  • Stammbuch der Familie oder Heiratsurkunde
  • Ggf. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
  • Geburtsurkunde bei ledigen Verstorbenen
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil bei geschiedenen Verstorbenen
  • Rentenbescheid/Rentennummer (17-stellig) zur Altersrente u./o. Witwenrente
  • Chipkarte der Krankenversicherung
  • Ggf. den Grabschein einer vorhandenen Grabstelle
  • Original-Policen oder Versicherungsscheine bei vorhandenen Lebensversicherungen oder Sterbegeld-Versicherungen
  • Bestattungsvorsorge-Vertrag, sofern vorhanden

Sie sind sich noch unsicher und benötigen weitere Antworten? Rufen Sie uns an – wir stehen Ihnen in den schweren Stunden selbstverständlich zur Seite.

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